Psychotherapie für Jugendliche
Es besteht die Möglichkeit, neben der Psychotherapie für Erwachsene auch Jugendliche in meiner Praxis vorzustellen (dies ausschließlich auf Selbstzahler-Basis), zunächst im Rahmen einer Sprechstunde bzw. eines Erstgesprächs und - sofern angezeigt - anschließend psychotherapeutisch zu behandeln. Dies ist grundsätzlich ab einem Alter von 14 Jahren möglich - wobei mein therapeutischer Schwerpunkt in der Arbeit mit Jugendlichen ab 16 Jahren liegt.
Regelungen bei minderjährige Patient*innen
- Vertragspartner hinsichtlich der Honorarvereinbarung sind die Sorgeberechtigten. Sofern der Jugendliche einwilligungsfähig ist, erfolgt die Einwilligung in die psychotherapeutische Behandlung durch den Jugendlichen, die Sorgeberechtigten werden in den Behandlungsbeginn einbezogen.
- Die Therapiegespräche sind grundsätzlich vertraulich. Ohne Zustimmung des Jugendlichen werden den Sorgeberechtigten keine inhaltlichen Informationen über die Behandlung mitgeteilt. Hiervon ausgenommen sind gesetzlich zulässige oder gebotene Fälle, insbesondere bei einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung oder anderen rechtlichen Offenbarungsbefugnissen. Soweit möglich, wird eine solche Informationsweitergabe vorab mit dem Jugendlichen besprochen.
- Zu Beginn der Behandlung findet in der Regel ein gemeinsames Erstgespräch mit mindestens einem Sorgeberechtigten statt, um organisatorische und therapeutische Rahmenbedingungen zu klären. Mit Zustimmung des Jugendlichen können im weiteren Verlauf Elterngespräche stattfinden. Die Einzelbehandlung erfolgt grundsätzlich mit dem Jugendlichen. Die Einwilligungsfähigkeit des Jugendlichen wird zu Beginn der Behandlung geprüft.