Ablauf
Es ist wichtig, dass Sie noch vor dem Erstgespräch mit Ihrer privaten Krankenversicherung verschiedene Bedingungen abklären (siehe "Kosten"). Danach können i.d.R. mit Ihnen drei Sprechstundentermine vereinbart werden, in welchen wir uns kennenlernen und Ihre aktuellen Beschwerden als auch Erwartungen und Ziele besprechen. Wenn soweit alles für Sie passt, erfolgt eine Aufnahme auf die Warteliste oder auch direkt ein Therapieplatz.
Der erste Behandlungsabschnitt (je nach Krankenkassenleistung) umfasst 12 bis 24 Kurzzeittherapie-Sitzungen. Danach schauen wir inwiefern eine Verlängerung für Sie wichtig und notwendig ist. Langzeittherapien sind ebenso möglich.
Die therapeutischen Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten, können aber aus inhaltlichen Gründen/bei bestimmten psychotherapeutischen Interventionen geteilt oder verlängert werden (z.B. Doppelsitzung).
Schweigepflicht
Ich unterliege der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Ihre Daten sowie sämtliche Informationen und Inhalte der Beratungs- und Therapiegespräche werden streng vertraulich behandelt und sind für Dritte nicht zugänglich. Falls eine Schweigepflichtsentbindung gegenüber Dritten (z.B. Hausarzt etc.) notwendig werden sollte, besprechen wir dies immer und Sie entscheiden ob Sie einwilligen möchten.
Kosten
→ Privatversicherte
Private Krankenversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für Ihre Psychotherapie. In welchem Umfang diese Leistungen jedoch bewilligt werden, hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab. Bitte nehmen Sie vor dem Erstgespräch Kontakt mit Ihrer Versicherung auf und besprechen Sie folgende Bedingungen:
- Leistungsumfang Ihres Vertrages?
- Umfang der Kostenerstattung?
- Anzahl der Therapiesitzungen (a 50 Minuten)?
- Bestimmte Unterlagen für die Antragstellung notwendig?
Die Abrechnung aller therapeutischen Leistungen basiert auf die Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte (GOP/GOÄ).
Ein volle Übernahme der Kosten kann nur von Ihrer Versicherung garantiert werden, ggf. wird es nötig sein einen Teil der Kosten selbst übernehmen zu müssen. Dies ist alles mit ihrer Krankenversicherung zu besprechen.
→ Selbstzahlende
Die Abrechnung hierbei erfolgt ebensfalls über die GOP/GOÄ.
Vorteile bei Selbstzahlung (auch für KrankenkassenpatienntInnen):
- Schneller Beginn der Psychotherapie aufgrund von Wegfall des bürokratischen Aufwandes
- Keine Meldung/Diagnose gegenüber der Krankenversicherung
Vor Ihrem Therapiebeginn wird ein transparenter Behandlunsvertrag unterschrieben. Die Kosten der Sitzungen als Selbszahlende können Sie in vielen Fällen nach § 33 EStG als "außergewöhnliche Belastung" steuerlich absetzen. Voraussetzungen bitte beim Finanzamt klären.
Terminabsagen
Sollten Sie einen Termin aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um frühzeitige Absage. Kurzfristig abgesagte Termine kann ich nicht oder nur sehr schwer neu belegen. Hier bitte ich um Ihr Verständnis.
Bei Terminabsage mehr als 2 Tage (48 Stunden) vor dem vereinbarten Termin bleibt die Sitzung für Sie kostenfrei.
Später abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine werden mit einem Ausfallhonorar in voller Höhe berechnet und in Rechnung gestellt.